Aktuelle Corona-Infos - 07.05.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ab kommenden Montag, 11. Mai 2020 dürfen wir aufgrund des Kabinettsbeschlusses der bayerischen Staatsregierung, wieder Unterricht an unserer Musikschule in Form von Einzelunterricht erteilen. Der Unterricht findet unter bestimmten Hygieneregelungen (siehe unten) statt.
Kleingruppen dürfen vorerst nur getrennt in Form von Einzelunterricht stattfinden. Eine individuelle Aufteilung wird Ihre Lehrkraft persönlich mit Ihnen klären.
Großgruppenunterricht im Elementarbereich (musikalische Früherziehung und Musikgarten) findet bis auf Weiteres nicht statt. Ebenso kann kein Ensembleunterricht stattfinden.
Es gelten die bisher mitgeteilten Informationen zu den Gebühren.
Sollten Sie gesundheitliche Bedenken haben, kann bis zu den Sommerferien weiterhin auf Online- Unterricht oder andere technische Möglichkeiten zurückgegriffen werden. Bitte sprechen Sie Ihre Fachlehrkraft darauf an.
Wir danken Ihnen für die Offenheit und Bereitschaft zur Umsetzung neuer Unterrichtwege in den vergangenen letzten Wochen und freuen uns sehr, unsere Musikschule schrittweise öffnen zu dürfen.
Herzliche Grüße Jochen Schmidt, Harry Hirschmann und alle Lehrkräfte vom Musikforum Bechhofen
Musikforum Bechhofen Schutz – und Hygienekonzept
1. Ein genereller Sicherheitsabstand von 1,5 m und die Maskenpflicht auf den Zugangswegen sind zu gewährleisten.
Die Schüler betreten alleine, ohne die Eltern die Gebäude, in denen der Musikschulunterricht stattfindet. Die Eltern warten außerhalb des Unterrichtsgebäudes.
Der Eintritt der Schüler*innen in den Unterrichtsraum erfolgt erst nach Aufforderung durch die Lehrkraft, wenn vorherige Schüler*innen den Raum verlassen haben.
Jeglicher Körperkontakt (Händeschütteln, Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) ist untersagt
Es ist festgelegt, dass nur 2 Personen den Unterrichtsraum benutzen dürfen.
Bei Unterricht mit Blasinstrumenten wird auf einen Sicherheitsabstand von mindestens 3 Metern geachtet.
Nach Möglichkeit werden Trennscheiben genutzt und zwischen den einzelnen Schülern die Unterrichtsräume intensiv gelüftet. Nach jeder Unterrichtseinheit erfolgt eine gründliche Desinfektion von stationären Instrumenten (Klavier etc.) durch die Lehrkraft.
Es gilt ein Zutrittsverbot für Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests
- vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z.B. als Kontaktperson Kat. I) angeordneten Quarantäne für die jeweilige Dauer
- nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen
- auch anderweitig erkrankten Schüler*innen ist die Teilnahme am Präsensunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft wird verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schüler*innen den Unterricht nicht zu erteilen.
Alle Personen, welche die Unterrichtsgebäude betreten haben unverzüglich Waschräume aufzusuchen und die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Desinfektionsmöglichkeiten sind vorhanden.
2. Funktionell-organisatorische Maßnahmen
Lehrkräfte und Schüler*innen im Bläserunterricht, sind durch eine Trennwand geschützt. Zusätzlich gilt der Mindestabstand von mindestens 3 m.
Regelmäßige und ausreichende Belüftung der Unterrichtsräume und Zugangswege sowie regelmäßige, von der Lehrkraft durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (z. B. Türklinken und – griffe, Handläufe, Tastaturen, Lichtschalter) sind vorgeschrieben.
3. Allgemeine Maßnahmen; Arbeitsschutz
Risikogruppen im Personal sind auf Wunsch vom Präsenzunterricht freigestellt und dürfen weiterhin online unterrichten.
Bechhofen, 06. Mai 2020 Harald Hirschmann/Jochen Schmidt (Musikschulleitung)