Dienstag, 11. Januar 2022
Das neue Jahr ist gerade erst ein paar Tage alt. Das wollen wir gerne zum Anlass nehmen, um Ihnen alles Gute, Glück, Gesundheit und Erfolg für 2022 zu wünschen.
Das Bayerische Kabinett hat heute, (11.01.2022) getagt. Im Ergebnis ergibt sich daraus folgendes:
Verlängerung der 15. BayIfSMV
Die 15. BayIfSMV wird bis einschließlich 09.02.2022 verlängert.
Zugang zum außerschulischen Musikunterricht
Zugang zum außerschulischen Musikunterricht haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind Kinder bis 14 Jahren ohne Impfung. Ungeimpfte 14 bis 18-jährige, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben ebenfalls Zugang zur Musikschule. Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.
Hier wurde ausdrücklich in der Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass diese Regelung automatisch weiter verlängert wird, wenn die 2G-Regelung bestehen bleibt. Dies bedeutet, dass es weiterhin diese Ausnahmeregelungen für die Schüler*innen geben wird, die einer regelmäßigen Testung unterliegen.