Samstag, 13. November 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
aktuell gilt für unsere Musikschule folgende Regelung nach der aktuellen Umsetzungsverordnung der Änderungsverordnung der 14. BayIfSMV.
Maskenpflicht
Es besteht FFP-2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag ist eine medizinische Gesichtsmaske ausreichend. Im Unterricht kann - bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m - weiterhin ohne Maske unterrichtet werden.
Zugang zu den Einrichtungen
Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur noch nach 2G zugänglich. Ausgenommen werden Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive; für diese – zu denen ausdrücklich auch Musikschulen bzw. Angebote außerschulischen Musikunterrichts gehören – gilt weiterhin die 3G-Regel.
Zugang für BesucherInnen und SchülerInnen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbildenden Schulen unterliegen
In diesen Bereichen bleibt es beim Zugang für BesucherInnen und SchülerInnen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbildenden Schulen unterliegen, auch in Stufe "rot" bei dem 3-G-Erfordernis nach § 3 Abs. 1. Der Zugang zu diesen Einrichtungen kann somit nach Maßgabe von § 3 Abs. 4 Nr. 2 und 3 auch bei Stufe "rot" mit einem Testnachweis auf der Grundlage eines negativen Antigentests oder eines vor Ort unter Aufsicht durchgeführten Selbsttests erfolgen. Dies bedeutet, dass der Zugang zum außerschulischen Bildungsangebot für BesucherInnen der 3G-Regel unterliegt, wobei SchülerInnen, die regelmäßigen Testungen an den allgemeinbildenden Schulen (nicht FOS/BOS!) unterliegen, als zugangsberechtigt gelten.
Bitte bleiben Sie gesund!
Die Musikschulleitung